Chaotische Zustände innerhalb der Airberlin

  • Genau. Bei einer Reisenation wie Deutschland, müsste es auch andere Bieter geben für die Airline. Die Slots müssen doch Gold wert sein. Riesen Problem sind natürlich diese alten Strukturen.

    Nach der Insolvenz bist du als (ausländischer) Investor die alten Strukturen los.
    Die Langstrecke will keiner. Vielleicht die Hansa. Ein Konzern der die AB übernimmt muss sich im Chartergeschäft auskennen und das Kerngeschäft bedienen.
    Das heißt 737 in die Urlaubsländer schicken. Thats it.
    Ich bin mir sicher, das es da noch Interessenten gibt.

    Welche 737 meinst du?? AB hat keine mehr - die gehören alle TUIfly - die werden sicherlich keine Probleme haben die Flieger im eigenen Konzern unterzubringen...

    Gruss Flo
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  • Mit Ansage. Als Winkelmann von Hansa zu AB ist, war irgendwie abzusehen, dass er nur zur "Abwicklung" rüber wechselt. Das Interesse LHs besteht insbesondere in der "Erhaltung" aktueller Slots und somit dem Fernhalten bekannter Größen, wie Ryanair und co. Dass dann gleich noch etwas fliegendes Metall zur Erweiterung der EW Flotte mit kommt, ist ein netter Beigeschmack. Und wenn an der Sache mit LGW und A320-Serie im AOC wirklich was dran ist, dann macht auch der Kauf selbiger durch AB Sinn. Die kann man dann nämlich schön günstig für EW fliegen lassen, während die teuren ex-LTU Crews leider dem Rotstift zum Opfer fallen.

  • Es ist doch schon "komisch" ...


    ... da wird ein Deal über 40 Flugzeug geschlossen, die AB für EW betreibt und genau für diese Flugzeuge wird ein eigenes AOC gegründet und die Flieger an LH verkauft und von AB zurück geleast ...


    ... Winkelmann wechselt aus dem LH Konzern zu AB ...


    ... Eine A330 (XG) und eine A320 (DX) kommen als Albino zur AB ...


    ... LH fliegt seit Flüge im Codesahre für EY ...


    ... die hälfte der EW Langstrecken Flugzeuge wird von CGN nach MUC verlegt ...


    ... usw ...


    Alles Zufall? Vielleicht interpretiere ich da als direkt Betroffener zu viel rein ...

  • ... die hälfte der EW Langstrecken Flugzeuge wird von CGN nach MUC verlegt ...

    Dies ist mir neu, soweit mir bekannt ist, soll EW die DE ersetzen, denn DE streicht die Langstrecken Flotte aus MUC und konzentriert sich nur auf FRA (Langstrecken), aber in CGN wird nichts gestrichen, wollen sogar 2 weitere A330 stationieren

  • Aluhut absetzen und weitermachen...

    Warum Aluhut? Ist ein taktisches (und verständliches) Manöver:


    Schlechte Schlagzeilen will die Regierung aktuell lieber vermeiden und steht unter Zugdrang. Auch das der Insolvenzantrag in der Hauptverkehrszeit gestellt wurde, wird kein Zufall sein. Um nun kein Chaos ausbrechen zu lassen, ist man quasi gezwungen AB noch künstlichen zu beatmen. Das Unternehmen gewinnt gleichzeitig wertvolle Zeit für weitere Verhandlungen.

  • Aluhut absetzen und weitermachen...


    ....wie gesagt: Kein Aluhut notwendig - ist einfach "clevere" Taktik :


    Merkel führte in dem Gespräch aus, die Bundesregierung habe sich den Überbrückungskredit "sehr gut überlegt". Er müsse ja auch in Brüssel genehmigt werden, so die Kanzlerin mit Blick auf das Genehmigungsverfahren der EU-Kommission. Doch nach dem Insolvenzantrag von Air Berlin "Zehntausende Reisende jetzt jeden Tag da irgendwo im Stich" zu lassen, "das wäre nicht angemessen gewesen".


    http://www.spiegel.de/wirtscha…t-bezahlen-a-1163155.html

  • http://www.sueddeutsche.de/wir…er-als-erwartet-1.3630512

  • Irgendwie wäre mir das lieber, als alles, was der Carsten mit einer AB-Ausschlachtung veranstalten könnte...


    http://www.aerotelegraph.com/b…konkurrenz-bei-air-berlin


    Wär irgendwie ein kurioser Kreislauf, wenn er die Airline rettet, die letztendlich zum nicht unwesentlichen Teil an der mangelhaften Integration von zwei Airlines, die er an AB verkauft hat, gescheitert ist.

  • Jetzt aber mal an all die BWLer, VWLer, und sonstige Experten...



    Müsste bei einem vernünftigen Insolvenzverfahren nicht zunächst:

    -ein staatlicher Insolvenzverwalter bestellt werden (das ist ja geschehen), welcher

    -für 3 Monate mit dem Vorstand einen Restrukturierungsplan ausarbeitet, der wiederum

    -von einem Gericht auf Erfolgssaussicht hin bewertet wird,


    und erst dann wird entschieden, ob das Unternehmen sich selbst sanieren darf, oder liquidiert wird?

    Lg Philipp


    amazing-airbus-a320-c9ai2z.jpg


    "Wahrscheinlich ist mir da auf FL170 nen Komodowaran oder sowas ins Triebwerk geflogen, keine Ahnung." Matthias D., Ornithologe

  • Glücklicherweise war ich noch nicht direkt von einer Insolvenz betroffen. Grds. hast Du Recht:


    Insolvenzverwalter sowie Sachwalter sind keine staatlichen Stellen, sondern zumeist darauf spezialisierte Anwaltskanzleien, berufsrechtlich können m.E. neuerdings auch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Insolvenzverwalter sein.


    Insolvenzgründe sind: Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, drohende Zahlungsunfähigkeit. Die Insolvenz kann sowohl vom Unternehmen selbst oder von einem Gläubiger beantragt werden.


    Ich habe zwar keine Zeit, das bei AB ganz genau zu rechechieren, denke aber, dass ein Insolvenzantrag zusammen mit dem Antrag auf Eigenverwaltung durch AB gestellt wurde, und das Gericht nun prüft, ob das Insolvenzverfahren eröffnet werden kann. Sofern ein Insolvenzgrund vorliegt und eine ausreichende Masse ermittelt werden konnte, wird das Insolvenzverfahren eröffnet.


    Die Eigenverwaltung ist eine Sonderregelung zur Verwaltung und Verfügung über das Vermögen des Insolvenzschuldners im (vorläufigen) Insolvenzverfahren. Dies erfolgt anders als im „normalen“ Insolvenzverfahren nicht durch einen (vorläufigen) Insolvenzverwalter, sondern durch das schuldnerische Unternehmen selbst, also AB. Überwacht wird AB von einem durch das Insolvenzgericht bestellten vorläufigen Sachwalter, der die Interessen der Gläubiger schützt und der z.B. auch bei einem Unternehmensverkauf an LH zustimmen müsste. Vorteil bei der Eigenverwaltung ist, dass die UNternehmensleitung verwaltungs- und verfügungsbefugt bleibt und somit eine Kontinuität in der UNternehmensleitung hergestellt wird.


    Die Drei-Monatsfrist für die Aufstellung eines Insolvenzplans entstammt m.E. dem sog. Schutzschirmverfahren, bei z.B. auch nur drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung kann dieser Antrag gestellt werden und dann bei Vorlage eines Insolvenzplans / Sanierungsplans innerhalb dieser Frist kann der Insolvenzantrag auch wieder zurückgenommen werden. Es entzieht sich aber meiner Kenntnis, ob ein solcher Antrag hier gestellt wurde bzw. ob das überhaupt notwendig war.


    Grds. gilt aber glaube ich, dass das Insolvenzverfahren im Regelfall zur Liquidation führen kann - oder aber im Falle eines Insolvenzplanverfahrens durch die Aufstellung eines Insolvenzplans, der auch ein Sanierungsplan sein kann, beendet werden kann. Dieser wird aber im Wesentlichen durch die Gläubiger beschlossen und dann durch das Gericht eher formal bestätigt. Das Gericht klärt daabei offensichtliche Unrichtigkeiten und ob alle Gläubigergruppen beteiligt waren und wie Nicht-Zustimmungen zu bewerten sind, etc.. Der Insolvenzplan muss somit für alle Beteiligten die bessere Alternative zum Regelverfahren (Liquidation) oder aber zum einem Verkauf / Zerschlagung des Unternehmens darstellen, was natürlich mit allen betroffenen Parteien verhandelt werden muss.

  • Zitat

    23. August 2017 14:18 Luftverkehr

    Lufthansa konkretisiert Angebot für Teile von Air Berlin

    Direkt aus dem dpa-Newskanal


    Berlin/Frankfurt (dpa) - Bei der ersten Sitzung des Gläubigerausschusses von Air Berlin hat die Lufthansa ihr Angebot für Teile der insolventen Fluggesellschaft konkretisiert. Man biete für die Touristiktochter Niki und weitere Teile der Gesellschaft, nicht aber für das komplette Unternehmen, hieß es aus Lufthansa-Kreisen. Der Ausschuss hatte sich am Morgen in Berlin konstituiert. Bei dem Treffen ging es zunächst um Formalien. Zudem sollte ein Zeitplan für die nächsten Schritte festgelegt werden.

    http://www.sueddeutsche.de/new…20090101-170823-99-751628