greift §613a nicht nur bei einer Komplettübernahme einer Firma?
Dadurch dass der Verein aufgeteilt wird, müssen Sie sich nicht an das Ünername Gesetz halten.
Aber im Gesetz steht doch:
(1) Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.