PBR Update für Mülheim Ruhr X (P3Dv5)

  • Morgen!


    Ist schon etwas länger her, dass ich bei Euch einen Beitrag geleistet habe. Bin aber guten Willens und hole das jetzt nach. Und zwar in dem ich Euch das längst überfällige Update für Mülheim Ruhr X vorstelle. das Update enthält eine technische als auch eine optische Überarbeitung. Neben der Implemtation von Physically Based Rendering, kurz PBR, gibt es im Update auch neue Features, wie zum Beispiel einem Regenlyer der sich automatisch bei Regenwetter hinzuschaltet.


    Downloadlink: Bahrometrix - Mülheim Ruhr X v1.19


    PBR Update für Mülheim Ruhr X - Die Änderungen


    - Alle Flughafengebäude und alle Stadtgebäude mit PBR Material

    - Alle Flughafengebäude mit PBR Wintertexturen

    - Regenlayer des Flughafen schaltet sich bei Regen automatisch hinzu

    - Neue Bodentexturen mit 2K PBR Material

    - Eigene 2K Detail Map zur Verbesserung der Bodendarstellung

    - Avatar Steven mit 2K PBR Material

    - Neue Version des Animationscontroller, basiert auf P3Dv5 SimConnect

    - Follow-Me Fahrzeug mit neuen dynamischen Lichtern sowie mit PBR Material

    - Dynamische Lichter an P3Dv5 angepasst

    - Neues Lichtkonzept für den Flughafen

    - Bahrometrix Living People mit PBR Material

    - Installer sowie Handbuch medial erneuert

    - Lizenztext ergänzt

    uvm ...


    Alle Merkmale gemäß P3DV5 SDK Vorgaben.


    Bilder gibt es natürlich auch ...


    1_bodenlayout_regen.jpg



    2_avatar_steve_2k.jpg



    3_wintertexturen_pbr_material.jpg



    5_stadtgebaeude_pbr.jpg



    6_nacht_lichtreflexionen.jpg



    2020-5-8_15-29-20-987.jpg



    2020-5-10_0-59-14-918.jpg



    p3dv5_muelheim_beleuchtung.jpg

    Lieben Gruß

    Christian



    Bahrometrix

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    Flugsimulator: MSFS - Board: ASRock B560 Steel Legend - CPU: Intel i7 11700 - RAM 64GB Kingston Fury 3200 - GPU: ASUS RTX 4080 16GB TUF - Speicher: Samsung 970 EVO Plus 1TB GB & 980 EVO 1TB

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    super Szenerie. Und das for free. Mega.


    Ich hab nur eine Frage:

    Zitat

    Die vorliegende Software ist Eigentum des Herstellers und durch nationale und internationale Urheberrechts-Bestimmungen geschützt. Jeder, der in der Vergangenheit oder in Zukunft diffamiert und/oder Unwahrheiten verbreitet und/oder verleumdet und/oder Fake News verbreitet, wer rassistische und/oder rechtsradikale Inhalte verbreitet, dem wird das Nutzungsrecht an dieser Szenerie entzogen. Für diesen Fall bedarf es dann einer schriftlichen Genehmigung des Urheberrechtsinhaber das Add-On Mülheim Ruhr X weiterhin verwenden zu dürfen. Wer trotz Verstoss gegen die Nutzungsbedingungen das Add-On Mülheim Ruhr X weiterhin und ohne Erlaubnis verwendet, begeht einen Verstoss gegen das internationale Urheberrecht und gegen die Nutzungsbedingungen.

    Kleine Verständnis-Frage an den Rest:


    Wo im BGB und Co. finde ich denn den Paragraphen, der die markierte Stelle unterstützt? Könnte mir ein Software-Hersteller quasi auch verbieten, Fleisch zu Essen, Kaffee zu trinken, Netflix zu schaun - nur weil es in den Lizenzbestimmungen steht?

    Liebe Grüße,
    Julius
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    Win11 64-Bit | AMD Ryzen 5900 | Gigabyte 6800XT OC @ 4K | 32GB RAM

    liverbirdg2im5.png

  • Fleisch zu essen ist eh nicht gesund:whistling:;)!


    mfg Kai

    Ohne Fleisch würden wir noch auf den Bäumen sitzen !

    Gruss Reinhard,
    zu Hause in Sichtweite zum Airport EDDP


    Condor-VA Mitglied CFG144
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    Win 10-ASUS Z270A- i7-7700k CPU 4,2 GHz-Artic Liquid Freezer 120, Arbeitsspeicher 32 GB, Garka Zotac Geforce GTX 1070 8GB GDDR5

  • Nun,


    Nutzungsbedingungen gelten zum Zeitpunkt der Erstellung und Zustimmung, rückwärtsgebunden nach meiner Meinung nach nur in besonders gravierenden Fällen des Missbrauches, bzw wenn es gegen Treu und Glauben verstößt oder wenn es eine bereits definierte Einschränkung präzisiert.


    Meiner Ansicht nach - Vorsicht: persönliche Meinung ohne Rechtsverbindlichkeit - ist eine nachträgliche Anpassung der Nutzungsbedingungen mit neuen Anforderungen ungültig fur die Nutzungen, die vor den neuen Nutzungsvereinbarung stehen, es sei denn, man verpflichtet sich eben, jeden Tag diese zu prüfen. Selbst das wäre ziemlich schwer durchzuhalten, das macht zB auch MS mit seinen monatlich ändernden Terms of Use ja auch.

    Glück hat derjenige, der schwächeren Nutzungsbedingungen bereits zugesagt hat, den dürften solche neue Vereinbarungen egal sein. Stellt euch vor: heute wird eine umfassende Nutzung erlaubt , man baut darauf und verwendet diese Teile, am Ende heißt es ‚ätsch, war nur Spass‘... Das geht nach meiner Ansicht nicht.


    Aber wie gesagt, das ist meine Meinung.


    VG

    Thomas

    Fly European with the Airbus-Family | FENIX A320, FBW A20N und Headwind A339


    861603

  • Abschaffung des rechtsfreien Raum im globalen Internet, würde uns einiges ersparen.


    Früher gab es in jedem Dorf einen Deppen, heute gibts das Internet. Ich bin mir mittlerweile nicht mehr sicher ob die Gesellschaft der Digitalerevolution standhalten kann.

    Disinformation is a weapon of mass destruction, Racism is a weapon of mass destruction, Fear is a weapon of mass destruction


    1397767

  • Die Szenerie Mülheim Ruhr X von Bahrometrix ist nun neben dem P3Dv5 auch für den P3Dv4.5 verfügbar. Alle Änderungen und Verbeserungen die in die version für den P3Dv5 eingeflossen sind, funktionieren auch im P3Dv4.5. Dies trifft besonders auf PBR und dem neuen Regenlayer zu.


    Link zum Download: PBR Update Mülheim Ruhr X (P3Dv4)


    Bilder aus dem P3Dv4.5 ...


    p3d_pbr_update_muelheim_ruhr_3.jpg



    p3d_pbr_update_muelheim_ruhr_8.jpg



    p3d_pbr_update_muelheim_ruhr_9.jpg



    p3d_pbr_update_muelheim_ruhr_10.jpg



    Lieben Gruß

    Christian



    Bahrometrix

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    Flugsimulator: MSFS - Board: ASRock B560 Steel Legend - CPU: Intel i7 11700 - RAM 64GB Kingston Fury 3200 - GPU: ASUS RTX 4080 16GB TUF - Speicher: Samsung 970 EVO Plus 1TB GB & 980 EVO 1TB

  • Es gibt ja den Grundsatz der Privatautonomie. Prinzipiell darfst du erstmal vertraglich alles regeln wozu du Lust hast und wie du Lust hast. Grenzen setzt im Gesetz §242 BGB, der sozusagen für eine mittelbare Drittwirkung der Grundrechte sorgt, denn Grundrechte sind in erster Linie Abwehrrecht gegen staatliches Handeln und finden nur über Umwege Eingang in privates Handeln (Interessant übrigens bei Diskussionen über die Meinungsfreiheit, aber das nur so am Rande). Und letzten Endes findet sicherlich eine AGB-Kontrolle Anwendung. Da gibt es dann verschiedenes, z.B., dass nichts völlig abwegiges in den AGB stehen darf, was dich dann völlig überrascht, wenn der Vertragspartner sich darauf beruft.

    Das BGB regelt zwar viele Sachen, allerdings nicht abschließend und das möchte es auch gar nicht. Deshalb gibt es auch einen Allgemeinen Teil und ein Allgemeines Schuldrecht, die Anwendung finden, wenn nichts spezielleres Anwendung findet (z.B. im Besonderen Schuldrecht). Man spricht hier auch von lex specialis vor lex generalis.


    Viele Grüße

    Daniel