Ja einem deutschen Gericht wäre das wohl gleich… nützt aber nichts, wenn PMdG, in diesem konstruierten Fall, gegen dich in den USA klagt… eine einreise wäre dann spannend.
Wahrscheinlich wird halt einfach nur dein Account und das Produkt gesperrt, du hast dann halt aber euch keine Möglichkeit, wie nach EU Recht bei einem deutschen/ eu Händler die Leistung von PMdG einzuklagen.
Also am ende ist das Geld und das Produkt halt weg, Pech gehabt… muss man halt wissen ob man das will.
Aber ja der renommierte Anwalt für Urheberrecht, wohl ein starker Typ, sagt ja nichts anderes als ich auch, Dir droht keine Strafe aus D/ Eu.
Und sorry versuch erstmal zu verstehen was es bedeutet, wenn ein Händler zB. als Zwischenhändlern fungiert. Ob das nun der „Herstller“ aus den USA weiß oder nicht, damit ist eine völlig andere Rechtslage gegeben zum Endkunden gegeben.
Ich stand mal vor einer ähnlich Frage und habe mich damals dagegen entschieden, obwohl es sogar eine Firma aus der EU war.