Oifach segsuell.
Sehr geehrter Herr Schnellvogel 2652,
in Ihrem Post 10.149 vom 3.6.2018, 21:16, haben Sie ohne meine Zustimmung den Satz "oifach segsuell" genutzt. Ich fordere Sie auf eine weitere Verwendung oder Veröffentlichung zu unterlassen. Ich berufe mich dabei u.a. auf StGB §201, UrhG §78, Kunsturhg §22, 23, DSG §27, StGB §131.
Mit freundlichen Grüßen
Heilandsaggrawichs nochmal


