Beiträge von stemmeregger

    Am Ende mit dem Kauf der Software (und tendenziell in der juristischen Sekunder vor dem Kauf), allerdings ist doch diese Klausel lt. EuGH unzulässig?

    Über die Abhängigkeit des Kauf(zeitpunkt) hatte ich noch nichts gehört, Ich suche mal weiter in der Juris-DB, ob es noch solche ähnlichen Urteile "danach" gibt... die dürften aber nicht öffentlich sein, befürchte ich..

    Moin,

    hat jemand von Euch schon mal Erfahrungen mit einer Lizenzübertragung gemacht, d.h. ob man sein PMDG-Flugzeug verkaufen kann? Ich würde das germe vorher prüfen und hab hier mal recherchiert und meine Meinung ist da eindeutig.

    Es sieht relativ easy aus, wenn man einfach die Email-Adresse auf die des Käufers ändert (habe ich jetzt nicht gemacht, aber im PMDG-Shop scheint das grundsätzlich möglich zu sein). Der "Activation Key" bleibt ja auch gültig, eine "Deactivation-App" gibts ja nicht, also nehme ich einfach an, dass man den PMDG Flieger in einem neuen Environment aktivieren kann.

    Ich habe mir auch mal die EULA und die Terms of Use von PMDG angesehen, hier die wichtigsten Klauseln:

    (siehe End User License Agreements)

    Zitat

    GRANT OF LICENSE. This EULA grants you the right to use the Software only for its intended purpose. You may not sell, resell, license, rent, lease, lend, or otherwise transfer for value, the use of or installation of the Software. You may not redistribute the Software in any form. You may not authorize any other user to operate the software using your credentials.

    Damit versucht PMDG, diesem Vorhaben einen Riegel vorzuführen. Allerdings ist diese Klausel in der EU ungültig und würde unter Verweis des bestehenden noch nicht geänderten Urteils auch gerichtlich angefochten werden (Erschöpfungsgrundsatz). Das bedeutet, dass der Käufer die Software weiterverkaufen darf, unabhängig von den Bestimmungen in der EULA.

    Nun, es gibt zumindest ein EuGH Urteil, hab gerade mal bei beck-online (Juristendatenbank mit allen Urteilen) nachgesehen:

    Zitat

    Gebrauchte Lizenzen von Software, die im Internet erworben und heruntergeladen wurde, dürfen weiterverkauft werden. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 03.07.2012 entschieden. Denn das ausschließliche Verbreitungsrecht erschöpfe sich mit dem Erstverkauf der Programmkopie. Der Ersterwerber dürfe die Lizenz im Falle einer Mehrfachlizenz aber nicht aufspalten und teilweise weiterverkaufen (Az.: C-128/11).

    Ein neueres Urteil hierüber habe ich nicht gefunden. Weiter aus dem Kommentar:

    Zitat

    Der EuGH hat entschieden, dass ein Softwarehersteller den Weiterverkauf seiner «gebrauchten» Lizenzen auch dann nicht verhindern kann, wenn die Software beim Erstverkauf aus dem Internet heruntergeladen wurde.

    Wer Lust und Muse hat, kann hier selbst nachlesen: CURIA - Documents

    Zitat

    ACCOUNTS AND PASSWORDS. You are responsible to maintain the confidentiality of your password and shall be responsible for all uses via your registration and/or login, whether authorized or unauthorized by you. You agree to immediately notify PMDG of any unauthorized use or your registration, user account or password.

    Das spricht schon mal nicht gegen die Weise, denn dort steht nur die Vertraulichkeit des Passwortes. Die ist gegeben, wenn man nach dem Übertrag und Ändern des Benutzerkontos (basiert auf einer E-Mail-Adresse) ändert (sollte der Käufer eh tun).

    in den Terms and Use steht fast nix... ist hier zu finden: Terms of Service

    Zitat

    LICENSING POLICY: For Products that require a license key, you will be provided with a license key at purchase time that can be used to activate each of the software products you are licensing from PMDG Simulations. Your activation of the license key signals your acceptance of the terms specified in the End User License Agreement and these Terms of Service. For products that do not require a license key, your access to and/or use of the product signals your acceptance of these Terms of Service and the End User License Agreement.

    Das Einverständnis soll ja eine rechtlich unwirksame Klausel nicht "heilen". Da würde ich mal behaupten, dass auch dieser Part nicht gegen einen Softwareverkauf spricht.

    Mehr steht da auch nicht wirklich drin.


    Wie seht ihr das?

    Viele Grüße
    Thomas

    Und das da ist auch nicht mehr wirklich lustig - der Marktplatz kommt "ein paar Wochen" später:

    MSFS 2024: In-Sim Marktplatz kommt später | FSNews24

    Zitat

    Begründet wird die Verzögerung damit, dass den Entwicklern zusätzlich Zeit gegeben werden soll, ihre Add-ons gründlich anzupassen, bevor sie für die Nutzer freigegeben werden. Produkte, die im MSFS (2020) gekauft wurden, bleiben über die Bibliothek verfügbar und können direkt in die neue Version importiert werden. Auch Inhalte aus dem „Community“-Ordner, die also außerhalb des Marktplatzes gekauft wurden, sollen sich in den MSFS 2024 übertragen lassen, jedoch ohne Garantie auf direkte Kompatibilität. Die Verzögerung betrifft ausschließlich den neuen Marktplatz des Microsoft Flight Simulators 2024, der Marktplatz des MSFS (2020) bleibt unverändert zugänglich.

    Hm, geht das eigentlich mit der Funktion "SAVE"?

    Ich nutze das ja auch nur, damit ich auf dem Boden wieder weiterfliegen kann, aber evtl. - ich selbst habe es noch nicht ausprobiert - geht das auch generell?


    Also, um ehrlich zu sein: mit Deinen Anforderungen habe ich mit meinem DSL auch keine Probleme... ich habe drei Kinder, die streamen alle und zocken nebenbei.. da kommt das zwar ab und zu ans Limit, aber es geht.

    Bei uns wird die Mindestleistung bei 300 MBit liegen. Die werde ich danach, WENN dann mal Glasfaser kommt (bei uns auf dem Dorf soll es seit drei Jahren soweit sein), nach der 1-jährigen 1GB-Probesurfen sicherlich auch nehmen...

    Dürfte wohl auch ein guter Kompromiss bei Dir sein.

    Zitat

    Meine Freundin schaut sinnloses Trash-TV und ich schaue mir oft gleichzeitig Sachen auf YouTube oder Twitch an.


    Kannst ja ihr Gerät auf 52 kbit/s runterregulieren ;)

    Viele Grüße

    Tom

    Das ist für mich das ausschlaggebende Momentum, beim 2024 noch abzuwarten, aber machen wir uns nichts vor: sobald der Fenix auch 2024er läuft hält mich auch nicht wirklich was beim ‚alten‘ SIM …. Wenn die Bandbreitenproblematik nicht überhand nimmt…..

    Ich hab heute mal in eBay geschaut , da versuchen es welche für 350 Euro (halte ich für illusorisch), die Brillen, die noch da sind, stehen gerade bei 100-120 Euro. Ist das günstig ? Denke die gehen so für den Preis bis max 150 weg. Ich weiß selbst nicht, was ich da noch verlangen soll. Unter 100 sicher nicht, falls Du oder jmd Interesse habt, schreibt halt ne PN. Wer windows 10 oder Windows 11 mit dem noch aktuellen Update (mit VMR) nutzt, hat ja noch nix verloren, ich bleibe ja auch erstmal stehen und hole mir nur noch Sicherheitsupdates….

    Ehrlicherweise würde ich persönlich auch eher mich für ne Pimax entscheiden….

    Ich verstehe Dein Problem nicht. Wozu willst Du für Fenix Mobiflight nutzen ? Die winwing App funktioniert doch einwandfrei und unterstützt sogar den Headwind A330 900, ohne Mobiflight.

    Habe die App auch schon gestartet als der Fenix bereits am Gate stand. Hat funktioniert.

    Problem: ich möchte, dass es im Hintergrund startet und im Hintergrund bleibt. Und genau das hab ich noch nicht hinbekommen...