Danke, das probiere ich mal aus.
Sollte ich länger hier nicht zu sehen sein, muss ich mir erst nen neuen PC kaufen …..
![]()
Danke, das probiere ich mal aus.
Sollte ich länger hier nicht zu sehen sein, muss ich mir erst nen neuen PC kaufen …..
![]()
Danke, war zuerst erschrocken mit der Dowloadrate, aber geht jetzt doch viel besser.
Bleibe aber auf jeden Fall erstmal beim MSFS20 bis Fenix und Co funktioniert im 24er. Aber schauen was so geht wollt ich dann doch schon mal...
Berichte mal bitte über die Koexistenz vom 20er zum 24er. Da hört man verschiedenes ….
Lieber Admin, walte Deines Amtes (Danke fürs erste übertragen!)- Du kannst danach diesen Post von mir auch löschen
.
- RoyalToto
- Der Merowinger (*)
- superspecial
- MäxliBäxli
Artur: gehörst Du jetzt zum "Loyality-MSFS2020-Program" oder zu den Süchtigen ? ![]()
Is natürlich wieder klar, ich kann meinen eigenen Beitrag nicht editieren. Falls ein Admin das hier liest, darf er die Liste gerne in meinem Eingangspost hängen.
Aber erstmal fürs erste die wahren Heldeääää.... Teilnehmer bis zum jetzigen Zeitpunkt:
- Mellies
- Miguel
- MatthiasKNU (*)
- Boris
- skyfox
- Togismo
- ThoJo
- marks022
Die User markiert mit Stern stehen unter besonderer Beobachtung, weil sie zumindest der Vorbestellung nicht widerstehen konnten. ![]()
Ich hab meine Vorbestellung wieder gecancelt, lag aber auch daran, dass ich halt im Moment nicht einsehe, was vorzubestellen, wenn ich's eh nicht brauche ;-). Sonst wäre wahrscheinlich die Versuchung doch zu gross!
P.S. Wer nicht abwarten konnte, bitte kurz melden, den stellen wir dann gemeinsam an den Pranger und bewerfen ihn mit CAPT.SIM-Addons!
P.P.S. noch 365 Tage...
Und das hilft ?
Moin,
hab da mal ein Problem. Mein Sohn hatte angeblich seinen alten PC geschrottet, weil er ein Logitech Lenkrad via USB angesteckt hätte und dann zeitnah sich wohl der PC verabschiedet hat.
Um den PC ist es mir nicht schade, den wollten wir eh mal verschrotten. Aber nun hat er natürlich Angst, dass das Gerät auch seinen neuen PC zerschiesst.
Meine Frage: kann man irgendwie vorher prüfen, ob das Gerät noch in Ordnung ist ? Einen weiteren PC zum kaputt machen haben wir nicht mehr ![]()
Gibts da Messtechniken bzw Sicherheitsmechanismen?
VG
Thomas
Hi,
Nicht ganz ernst gemeint bei dem ganzen 2024er Hype, aber ich dachte mir, ich gründe eine Art Selbsthilfegruppe, die zwar irgendwie schon den MSFS2024 kaufen will, aber diesen Zeitpunkt so weit wie möglich rauszögern möchte.
Also, wer sich outet, auf den MSFS2024 irgendwie scharf zu sein, aber dennoch (noch) nicht kauft, hier mal melden.
Ab 19.11. wird es dann ernst. Derjenige in der Liste, der am längsten diesen sozialen Druck aushält, bekommt von mir ein Szenery-Addon nach Wahl (max 30 EUR) geschenkt
Natürlich für den MSFS2024.
Spätestens in einem Jahr ist Abrechnung. Sollte mehr als einer übrig sein, entscheidet das Los.
Die Eintragliste ist bis zum 30.11. geöffnet.
Aber erstmal fürs erste die wahren Heldeääää.... Teilnehmer bis zum jetzigen Zeitpunkt:
Die User markiert mit Stern stehen unter besonderer Beobachtung, weil sie zumindest der Vorbestellung nicht widerstehen konnten. ![]()
Alles schön und gut, wird PMDG aber nicht wirklich interessieren wenn sie es merken und es sie stört. Dann sperren sie den Key und weg ist der Flieger. Das kannst du ja dann gerichtlich anfechten
Ich glaube aber die werden nur hellhörig wenn der gleiche Key parallel von unterschiedlichen IP-Adressen genutzt wird. Es sitzt ja keiner bei PMDG den ganzen Tag vorm Rechner und überwacht, wer welchen Key nutzt; die haben halt Bedingungen bei denen es eine Meldung gibt.
Wenn das mit dem Wechsel der E-Mail funktioniert, der neue Besitzer die Software bei sich aktiviert und du sie nicht mehr nutzt, wird wohl kein Hahn danach krähen.
Ja, das glaube ich ja auch, daher der eher "theoretische" Ansatz der Fragestellung/Diskusion hier, der mich interessiert (und evtl. auch den ein oder anderen).
So, der Kollege meint, ich soll einen Anwalt mit Spezialgebiet US fragen... ich selbst habe weiterrecherchiert und bin der Meinung, dass diese Klausel in der EU unwirksam wäre. Allerdings wäre es fraglich, ob ein Richter in Nevada das genauso sieht, und ich befürchte, bei einem Rechtsstreit wäre der Gerichtsstandort eben US.
Zwischenstand: die Klausel ist in der EU unwirksam und damit wäre ein Weiterverkauf zulässig, aber im Falle eines Problems mit PMDG ("Kontensperrung", "Keysperrung", etc.) müsste man sich wohl auf einen Rechtsstreit in den US gefasst machen, sprich: PMDG sitzt am längeren Hebel.
Ich hätte richtig Lust, das mal durchzuspielen.... *g*
ich werde die Store Version kaufen, möchte testen ob sich wegen vereinzelten Problemen beim Endnutzer was getan hat.
Werd ich auch machen. Und dann schimpfen wir wieder um die Wette
Das Leben wäre sinnlos ohne diese Herausforderungen ![]()
Moin,
ich hab die EULA mal nem Kollegen geben, dabei ist mir folgendes noch aufgefallen, was das ganze etwas in ein anderes Licht bringt (der fragte mich nämlich, welches Recht zur Anwendung kommt):
ZitatYou agree that this EULA is governed by the laws of the Nevada and the laws of the United States of America. If you use the Software outside the United States of America in a place where more restrictive laws may apply to this EULA, then you agree to waive your more restrictive rights in favor of those outlined by this EULA.
Kann sein, dass dies der ausschlaggebende Satz ist, wenn er nicht gerade für ein "Überraschungsmoment" sorgt, der dann wieder zugunsten des Käufers (in der EU) ausgelegt werden kann. Ich halte Euch auf dem Laufenden. Bin jetzt selbst gespannt...
Am Ende mit dem Kauf der Software (und tendenziell in der juristischen Sekunder vor dem Kauf), allerdings ist doch diese Klausel lt. EuGH unzulässig?
Über die Abhängigkeit des Kauf(zeitpunkt) hatte ich noch nichts gehört, Ich suche mal weiter in der Juris-DB, ob es noch solche ähnlichen Urteile "danach" gibt... die dürften aber nicht öffentlich sein, befürchte ich..
Moin,
hat jemand von Euch schon mal Erfahrungen mit einer Lizenzübertragung gemacht, d.h. ob man sein PMDG-Flugzeug verkaufen kann? Ich würde das germe vorher prüfen und hab hier mal recherchiert und meine Meinung ist da eindeutig.
Es sieht relativ easy aus, wenn man einfach die Email-Adresse auf die des Käufers ändert (habe ich jetzt nicht gemacht, aber im PMDG-Shop scheint das grundsätzlich möglich zu sein). Der "Activation Key" bleibt ja auch gültig, eine "Deactivation-App" gibts ja nicht, also nehme ich einfach an, dass man den PMDG Flieger in einem neuen Environment aktivieren kann.
Ich habe mir auch mal die EULA und die Terms of Use von PMDG angesehen, hier die wichtigsten Klauseln:
(siehe End User License Agreements)
ZitatGRANT OF LICENSE. This EULA grants you the right to use the Software only for its intended purpose. You may not sell, resell, license, rent, lease, lend, or otherwise transfer for value, the use of or installation of the Software. You may not redistribute the Software in any form. You may not authorize any other user to operate the software using your credentials.
Damit versucht PMDG, diesem Vorhaben einen Riegel vorzuführen. Allerdings ist diese Klausel in der EU ungültig und würde unter Verweis des bestehenden noch nicht geänderten Urteils auch gerichtlich angefochten werden (Erschöpfungsgrundsatz). Das bedeutet, dass der Käufer die Software weiterverkaufen darf, unabhängig von den Bestimmungen in der EULA.
Nun, es gibt zumindest ein EuGH Urteil, hab gerade mal bei beck-online (Juristendatenbank mit allen Urteilen) nachgesehen:
ZitatGebrauchte Lizenzen von Software, die im Internet erworben und heruntergeladen wurde, dürfen weiterverkauft werden. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 03.07.2012 entschieden. Denn das ausschließliche Verbreitungsrecht erschöpfe sich mit dem Erstverkauf der Programmkopie. Der Ersterwerber dürfe die Lizenz im Falle einer Mehrfachlizenz aber nicht aufspalten und teilweise weiterverkaufen (Az.: C-128/11).
Ein neueres Urteil hierüber habe ich nicht gefunden. Weiter aus dem Kommentar:
ZitatDer EuGH hat entschieden, dass ein Softwarehersteller den Weiterverkauf seiner «gebrauchten» Lizenzen auch dann nicht verhindern kann, wenn die Software beim Erstverkauf aus dem Internet heruntergeladen wurde.
Wer Lust und Muse hat, kann hier selbst nachlesen: CURIA - Documents
ZitatACCOUNTS AND PASSWORDS. You are responsible to maintain the confidentiality of your password and shall be responsible for all uses via your registration and/or login, whether authorized or unauthorized by you. You agree to immediately notify PMDG of any unauthorized use or your registration, user account or password.
Das spricht schon mal nicht gegen die Weise, denn dort steht nur die Vertraulichkeit des Passwortes. Die ist gegeben, wenn man nach dem Übertrag und Ändern des Benutzerkontos (basiert auf einer E-Mail-Adresse) ändert (sollte der Käufer eh tun).
in den Terms and Use steht fast nix... ist hier zu finden: Terms of Service
ZitatLICENSING POLICY: For Products that require a license key, you will be provided with a license key at purchase time that can be used to activate each of the software products you are licensing from PMDG Simulations. Your activation of the license key signals your acceptance of the terms specified in the End User License Agreement and these Terms of Service. For products that do not require a license key, your access to and/or use of the product signals your acceptance of these Terms of Service and the End User License Agreement.
Das Einverständnis soll ja eine rechtlich unwirksame Klausel nicht "heilen". Da würde ich mal behaupten, dass auch dieser Part nicht gegen einen Softwareverkauf spricht.
Mehr steht da auch nicht wirklich drin.
Wie seht ihr das?
Viele Grüße
Thomas
Und das da ist auch nicht mehr wirklich lustig - der Marktplatz kommt "ein paar Wochen" später:
MSFS 2024: In-Sim Marktplatz kommt später | FSNews24
ZitatBegründet wird die Verzögerung damit, dass den Entwicklern zusätzlich Zeit gegeben werden soll, ihre Add-ons gründlich anzupassen, bevor sie für die Nutzer freigegeben werden. Produkte, die im MSFS (2020) gekauft wurden, bleiben über die Bibliothek verfügbar und können direkt in die neue Version importiert werden. Auch Inhalte aus dem „Community“-Ordner, die also außerhalb des Marktplatzes gekauft wurden, sollen sich in den MSFS 2024 übertragen lassen, jedoch ohne Garantie auf direkte Kompatibilität. Die Verzögerung betrifft ausschließlich den neuen Marktplatz des Microsoft Flight Simulators 2024, der Marktplatz des MSFS (2020) bleibt unverändert zugänglich.
Mal ne frage: wird FSLabs von P3D 6 unterstützt oder nur bis 5.4 ? ![]()
Hm, geht das eigentlich mit der Funktion "SAVE"?
Ich nutze das ja auch nur, damit ich auf dem Boden wieder weiterfliegen kann, aber evtl. - ich selbst habe es noch nicht ausprobiert - geht das auch generell?
….. zu spät, schon deinstalliert
Am Ende gab es nur noch JavaScript Fehler….
Alles anzeigen[...]
Was ich mich frage: Welche Leitung benötigt man wohl für den MSFS (2024)? Empfohlen wird die 300 MBit/s-Variante, aber meint ihr, das reicht?
Was sind eure Erfahrungen?
Zur Auswahl stehen:
- 1.000 MBit/s
- 600 MBit/s
- 300 MBit/s
- 150 MBit/s
Dazu sei gesagt, dass während eines Fluges meist noch mindestens zwei weitere Geräte parallel streamen.
[...]
Also, um ehrlich zu sein: mit Deinen Anforderungen habe ich mit meinem DSL auch keine Probleme... ich habe drei Kinder, die streamen alle und zocken nebenbei.. da kommt das zwar ab und zu ans Limit, aber es geht.
Bei uns wird die Mindestleistung bei 300 MBit liegen. Die werde ich danach, WENN dann mal Glasfaser kommt (bei uns auf dem Dorf soll es seit drei Jahren soweit sein), nach der 1-jährigen 1GB-Probesurfen sicherlich auch nehmen...
Dürfte wohl auch ein guter Kompromiss bei Dir sein.
ZitatMeine Freundin schaut sinnloses Trash-TV und ich schaue mir oft gleichzeitig Sachen auf YouTube oder Twitch an.
Kannst ja ihr Gerät auf 52 kbit/s runterregulieren ![]()
Viele Grüße
Tom
Gibt’s eine Möglichkeit das irgendwie nur im Hintergrund zu starten?