Beiträge von Robert

    Da ich zwischenzeitlich die Addons alle wieder gelöscht habe, weil ich auch mal fliegen wollte, ohne dass ich erst irgendwie bei irgendwelchen Flughäfen was rumbasteln musste, habe ich sämtliche ORBX, FS Global und alle Flughafenaddons gelöscht.
    Insofern kannst Du Dich austoben.
    Was bedeutet direkt und Bibliothek?

    @ Christian. Es wäre völlig egal, was PMDG sagt. Es gilt das deutsche bzw. EU Recht, wenn sie ihre Produkte in der EU bzw. in Deutschland verkaufen, was PMDG auch macht, auch auf deutschen Webseiten. Wenn sie ja sagen würden würde sich also ebenso wenig ändern als wenn sie nein sagen würden. ÜMDG kann den Verkauf in der EU nicht verbieten.

    @ Flori. Du meinst, dass Du Dir da etwas reichlich zusammengesponnen und konstruiert hast.
    Ich habe lediglich nach meinem Ursprungspost und den Bedenken von Goof und Boris die Rechtslage gegoogelt und nachdem da immer noch bedenken waren, meinen Freund angerufen, der Urheberrechtsanwalt mit viel Erfahrung ist, der das so bestätigt hat. Es ist also von meiner Seite hier nichts zusammengesponnen worden.

    @ Flori: Was willst Du mir denn nun erzählen? Dass Du es besser weißt als ein renommierter Urheberrechtsanwalt?
    Ich sags mal so. Ich halte mich an das hiesige Gesetz. Ich habe in meinem Leben noch keine einzige Schwarzkopie von irgendeiner Software auf meinem Rechner gehabt und das wird auch so bleiben. Und sollte ein EU Gericht entscheiden, dass PMDG mir den Kauf der hier in Deutschland angebotene Software verbieten kann, weil das nach EU Recht wieder illegal wäre, dann schmeiße ich sie auch wieder runter und kaufe halt neue. Aber so lange mir ein entsprechender Fachanwalt sagt, ich darf das, weil die Rechtslage so zu deuten ist, was die Urteile des EuGH und des BGH angeht und wenn dann auch noch auf einer deutschen Seite ein Produkt angeboten wird, wovon die amerikanische Seite ganz sicher weiß, dass es eine deutsche Webseite ist, auf der ihre Produkte verkauft werden, dann ist mir das völlig egal.

    Übrigens habe ich gerade auch gesehen, dass AEROSOFT, welche eine deutsche Webseite ist, mit deutschem Impressum, auch PMDG Software verkauft. Damit wäre, selbst wenn Flori Recht hätte (was er nach Ansicht meines Anwaltes nicht hat), die Sache eh für die Amis erledigt.
    Aber lassen wir das nun. Die Meinungen dürften darüber nun ausgetauscht sein.

    Da ich immer wieder Probleme mit Höhenunterschieden habe und ich das irgendwie mit den Höhenkorrekturen sowie der Sceneryreihenfolgen nicht hinbekomme, werde ich wohl alles nochmal neu aufsetzen. Dazu bräuchte ich einmal Eure Meinung, wie ich da am Besten vorgehe, da ich nicht so im Bilde bin, wie ich richtig anfangen soll. Der SIm ist immer noch P3D V 4.5.

    Folgende Sceneryaddons habe ich im Einsatz:

    FS Global Ultimate
    ORBX alle Packs, also Basepack, Vectorpack, Open LC Europe, German North und German Süd, plus einige ORBX Payware Flughäfen.


    An Paywareflughäfen sind vorhanden:
    Frankfurt Megaairport 2.0
    Aerosoft Berlin Tegel Professional (den ich dann wohl nicht mehr brauche :) )
    Justsim EDDL
    Justsim EDDH V2
    EDDM von Taxi2Gate
    Aerosoft Köln Bonn Professional

    German Airports Stuttgart Professional

    Daneben halt noch Zusatzaddons wie GSX, ASCA und Active Sky etc.
    Als Flieger habe ich derzeit die PMDG 737 NGXu am Start.

    Vielen Dank für Eure konstruktiven Kommentare.

    Nun, diese Frage hat mich auch beschäftigt und daher habe ich einen Freund von mir, der ein ausgewiesener Experte als Urheberrechtsanwalt ist, diesbezüglich gefragt.
    Seine Antwort am Telefon lautete da folgendermaßen (Gedächtniszitat):

    Wenn das Produkt von Deutschland aus gekauft werden kann, auch wenn es eine Nicht EU Webseite ist, dann gilt deutsches bzw. Europäisches Recht und dann kann keine AGB der Webseite dieses Recht ausschließen.
    Er sagte mir zwar auch, dass diese Aussage, weil er gerade im Urlaub ist und er nicht genau in seinen Fachkommentaren recherchieren kann, eine Aussage ist, auf die ich ihn jetzt nicht festnageln könne, er sich dennoch fast zu 100% sicher ist, dass dies so sei.

    Und er ein sehr penibler und gewissenhafter Anwalt ist und ich einem Urheberrechtsanwalt, der schon viele Prozesse, auch mit sehr bekannten Persönlichkeiten sowie dem Springerverlag (BLÖD) ausgefochten und gewonnen hat, glaube ich ihm das auch und sehe kein Problem darin, dann auch gebrauchte Software zu kaufen.

    Ist für die BRD völlig latte. Der EuGH hat bereits in einem Urteil festgestellt, dass der Handel mit Gebrauchtsoftware rechtmäßig ist und nicht durch entsprechende Lizenzvereinbarungen ausgeschlossen werden kann. Der BGH hat dies auch noch bestätigt, da er sich bei seinen Urteilen, die dazu ergangen sind, an der Entscheidung des EuGH orientiert.

    Hier mal Details dazu:
    Der Wiederverkauf ist erlaubt, wenn:

    • die Software ursprünglich mit Zustimmung des Urheberrechtsinhabers auf dem Gebiet der EU oder eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden ist. Das bedeutet, wäre die Software nicht auf dem Gebiet der EU zu haben gewesen, was sie ja ist, dann wäre ein Verkauf nicht erlaubt.
    • der Urheberrechtsinhaber diese Lizenz gegen Zahlung eines Entgelts erteilt hat, das es ihm der Höhe nach ermöglichen soll, eine dem wirtschaftlichen Wert der Kopie seines Werks entsprechende Vergütung zu erzielen. Es dürfte wohl unbestritten sein, dass PMDG nicht mehr existieren oder seine Produkte verkaufen würde, wären sie wirtschaftlich am Ende.
    • der Urheberrechtsinhaber dem Ersterwerber ein Recht eingeräumt hat, die Kopie dauerhaft, also ohne zeitliche Begrenzung zu nutzen. Da PMDG kein Abosystem hat, ist ja wohl davon auszugehen, dass ein Käufer der Software diese zeitlich unbegrenzt nutzen darf.
    • Verbesserungen und Aktualisierungen, die das vom Nacherwerber heruntergeladene Computerprogramm gegenüber dem vom Ersterwerber heruntergeladenen Computerprogramm aufweist („Updates“), von einem zwischen dem Urheberrechtsinhaber und dem Ersterwerber abgeschlossenen Wartungsvertrag gedeckt sind. Das ist hier unerheblich, da es keine Wartungsverträge bei PMDG gibt.
    • der Ersterwerber die Kopie, die auf seinem Computer installiert ist, unbrauchbar gemacht hat, etwa durch dauerhaftes Löschen. Hier bedarf es wohl keinerlei Erklärung zu.

    Wenn ich das richtig verstehe, sind einige von Euch (oder vielleicht mittlerweile die Mehrheit?) von P3D auf den MSFS umgestiegen. Ich bin ja seit Jahren ein B737 NGXu Fan von PMDG und mag sie immer noch. Aber ich habe mich gerade mal bei PMDG umgesehen und nach der B777 geschaut, weil ich Interesse an einer anderen Maschine habe und bin fast vom Schlag getroffen worden, als ich die derzeitigen Preise dafür gesehen habe.

    Die Frage ist, ob hier vielleicht Umsteiger von P3D sind, welche die 777 nicht mehr benötigen und ggf. verkaufen möchten? Da ich derzeit nicht vor habe, auf den MSFS umzusteigen, wäre es für mich eine Option, einen "gebrauchten" Flieger von PMDG zu kaufen.
    Also, falls dem so sein sollte und es möglich ist, die Registrierung nach dem Deregistrieren wieder legal zu nutzen und jemand von den Umsteigern die verkaufen möchte, dann würde ich gern ein Angebot erhalten. Gern auch als PN.

    Ich würde mich freuen.

    Ja, wäre möglich. Ich nehme an, die überschreibt die alte Datei? Dann werde ich die alte Datei am Besten erst mal sichern, für alle Fälle.
    Ich hatte schon versucht, mit dem Airport Design Editor etwas zu ändern, aber das hat nicht so funktioniert, wie es in der Anleitung erklärt war.
    Vielleicht geht das ja.
    Es ist zwar nicht essentiell notwendig, da ich ja die Einstellungen so verstellen kann, dass bei Kollision mit der Scenery nichts passiert. Es nervt aber halt, das immer wieder beim EDDM tun zu müssen. Bei allen anderen Flughäfen, die ich als Payware habe, kommt diese Art der merkwürdigen Darstellung gar nicht vor.

    Ok, danke für die Hilfe. v-Pilot läuft jetzt generell als admin. Und dann klappt es tatsächlich mit dem push to talk ohne Fensterwechsel.

    Habe auch gesehen, dass SWIFT mit dem P3D geht.
    Aber dazu dann doch noch ne Frage.
    Bringt SWIFT ne Modellsammlung für die Onlineflüge mit oder habe ich da was falsch verstanden?
    Wäre ja dann doch interessant. Man müsste dann ja nur noch eine Software haben. Zur Zeit ist ja v-Pilot und zusätzliche Software mit Modellen installiert, was ja ggf. eine schlechtere Performance erlaubt als ggf. eine Software, wo schon alles integriert ist.

    So, jetzt habe ich meinen ersten Onlineflug mit allem drum und dran mit ach und krach hinbekommen, ohne dass mich die Leute wütend rausgeworfen hätten :)
    Allerdings muss ich noch mit dem v-Pilot kämpfen. Merkwürdigerweise muss ich, damit ich funken kann, zwischen den Fenstern des Flusi und des v-Pilot wechseln und kann nicht einfach meinen Push to talk Button drücken, wenn ich im Flusifenster bin. Ist das normal?

    Ich nutze zur Zeit den Taxi2 Gate EDDM Flughafen. Aber ich habe damit ja Probleme und es gibt offenbar auch keinen gescheiten Support mehr dazu.

    Von daher: Welchen EDDM Flughafen würdet ihr mir empfehlen, damit ich wieder einen vernünftigen EDDM habe?
    Er muss noch mit P3D V4.5 laufen.

    Gruß
    Robert