Oster-Picknicks im Park oder am See müssen dieses Jahr vielerorts ausfallen. Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt ahnden das gemütliche Zusammensitzen und Essen beispielsweise mit 250 Euro pro Person. Hamburg untersagt die Zubereitung und den Verzehr von Speisen unter freiem Himmel – also sowohl Picknicks als auch Grillen.
In Bayern sind das Sitzen auf einer Parkbank (allein oder mit den Personen des eigenen Hausstands) oder das Sonnenbad auf einer Wiese nun ausdrücklich erlaubt. Das hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) in einer schriftlichen Mitteilung klar gestellt.
In den meisten anderen Bundesländern ist "längeres Verweilen" aber nicht erlaubt. Die Frage ist, was "länger" bedeutet – das liegt im Ermessen der Polizei. Ein paar Minuten Ausruhen auf einer Bank sind meist in Ordnung.
In Hessen stellte das Innenministerium klar, dass es erlaubt sei, kurz etwas zu verzehren, genau wie ein Sonnenbad möglich ist. Ein ausgiebiges Picknick sei aber verboten.
In Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg haben viele Gemeinden ein Verweilverbot ausgesprochen - und dazu gehört beispielsweise auch das Liegen auf einer Wiese.
In Berlin gibt es seit Anfang April eine Lockerung der Regeln: Es ist erlaubt, sich zu zweit auf einer Decke oder einer Parkbank auszuruhen, wenn ein Mindestabstand von fünf Metern eingehalten wird. Auch Schachspielen und Angeln sind erlaubt.
Die Bremer dagegen dürfen picknicken, aber nur mit der Familie, Menschen aus dem eigenen Haushalt und höchstens einer weiteren Person. Auch auf einer Bank dürfen sie verweilen.