Falsch, das Kind hat die Staatsbürgeschaft der Mutter. Dazu käme dann noch eine Staatsbürgerschaft des Landes Kanada, da es im kanadischen Luftraum zur Welt kam. Die deutsche hätte es aber auch so oder so gehabt, da es in einem in Deutschland registrierten Flugzeug zur Welt gekommen ist. das ist alles im Völkerrecht geregelt, stellenweise aber furchtbar kompliziert.
So, irrt man sich ![]()