@FSXProFlight
Hol dir das Geld zurück, es ist Dein Recht. Die Bahn hat eine Vertraglich fixierte Leistung mangelhaft erbracht. Wer daran Schuld ist ist zweitrangig.
Sollten Dir neben der Verspätung noch weiterer Schaden entstanden sein, kannst du den zivilrechtlich beim Verursacher geltend machen. Wird bei Dir wahrscheinlich nicht der Fall sein.
Ich möchte das mal mit einem Beispiel untermalen:
Du hast ein neues Auto bestellt und kurz vor Auslieferung schon bezahlt. In der Nacht vor der Übergabe an Dich gibt es ein Unwetter und Dein neues Auto hat einen ordentlichen Hagelschaden.
Nach bisheriger Logik der DB bekommst Du das Auto mit dem Hagelschaden, und keinen Preisnachlass. Ist ja höhere Gewalt. Pech gehabt. Merkst Du was??
So ist es natürlich nicht. Du bekommst irgend eine Regelung, wie immer die auch aussieht. Das Autohaus muss sich für so etwas versichern, wenn nicht, zahlen sie es selber.
Genau so ist es bei der DB. Wenn sie (die DB) den Schaden, der von dritten verursacht wird, nicht zivilrechtlich geltend macht oder sich gegen Unwetterschäden nicht versichert ist das deren Problem, nicht Deines.
Hat die Bahn die Verspätung selbst verursacht ist sie sowieso dran.
Der eigentliche Skandal ist, daß diese Reglung nur für Eisenbahnverkehrsunternehmen gilt. Nicht für Flieger, Schiffe, Busse.