Also Leute - jetzt mal ruhig Blut. Bitte !
Georg und alle die es interessiert:
Tierhaltung in der Wohnung, da würde mein Steuerberater sagen, " es kommt daraf an". Steht im MV Tierhaltug ist erlaubt, dann ist sie erlaubt. Egal was die ET-Versammlung sagt oder beschliesst, dass ist irrelevant, denn der Mieter hat einen Vertragsverhältnis mit dem Mieter und mit sonst niemanden! Auch bedarf es keiner Zustimmung der ETV (es sei denn, es steht im MV).
Soweit die rechtliche Situation und unter der Voraussetzung, dass hier die richtigen Informationen gegeben wurden.
aber jetzt nach etwa 4 Monaten geht es mir gehörig auf den Sack. Ich arbeite viel von zu Hause und konzentriertes Arbeiten ist daher manchmal kaum möglich
Jetzt wird es interessant:
Als Mieter hast Du die Möglichkeit, bei einer "Lärmbelästigung" die Miete zu kürzen und der Vermieter hat die Möglichkleit, diesen "Schaden" beim Verursacher - sprich Hundehalter - einzufordern. 