Gute Beispiele und Da hast du auch vollkommen recht, Julius. Deswegen sind wir jetzt im Bereich der Nacherfüllung (wie oben geschrieben).
Ich wollte damit nur sagen, dass niemand eine Vertragsstrafe kriegt oder raus fliegt, nur weil etwas nicht direkt 100% funktioniert.
In Deutschland hat der Hersteller zB. Das Recht auf dreimalige Nachbesserung, bevor der Kunde das Geld (auch hier nur den aktuellen Zeitwert - den vollen Kaufpreis kriegt man nur bei kulanten Unternehmen) zurück fordern kann.
Aber bevor wir hier zu weit abschweifen, würde ich mal sagen: BTT.
Die rechtlichen Sachen können wir gerne in einem anderen Thread diskutieren... (aber bitte nicht im Politik-Bereich... den hab ich ausgeblendet, um meine Nerven zu schonen) 