Naja - es ging ja auch um drei Eurofigther. Wobei es im Bericht nicht beschrieben wurde, ob es die zivile Variante war.
Zitat§ 11a Flüge mit Überschallgeschwindigkeit
1 Gesetz verweist aus 2 Artikeln auf § 11a
Flüge ziviler Luftfahrzeuge mit Überschallgeschwindigkeit (größer als Mach 1) sind im Geltungsbereich dieser Verordnung untersagt.
Da der Eurofighter ein militärisches Muster ist, und in der Verordnung lediglich den zivilen Mustern Überschallflugbetrieb über deutschem Luftraum untersagt ist, den militärischen aber nicht, wäre damit die erste Frage von ThoJo beantwortet.
Ich gehe mal davon aus, daß du mich nur ein bißchen ärgern wolltest, denn so eine eklatante Schwäche in der deutschen Sprache will ich unter keinen Umständen irgendeinem hochgeschätzten Mitglied dieses Forums unterstellen.... ![]()
:Ironie: