Hättest du das Flugzeug abgeschossen, wenn deine Frau an Board gewesen wäre?
Hättest du das Flugzeug weiterfliegen lassen wenn deine Familie im Stadion gewesen wäre?
Oder wir hätten das Stadion räumen lassen und das Flugzeug fliegt dann in die größte Menschenansammlung? Oder zig Leute würden zu Tode getrampelt in einer Massenpanik?
Oder das Flugzeug wäre in ein alternatives Ziel geflogen?
Das erste Verbrechen blieb ja nahezu unerwähnt. Diese könnte man hier in diesem Fall als casus fortuitus ,wenn man so wöllte....
Denn wenn man es genau nimmt, waren die Geiseln schon zu dem Zeitpunkt tot, als der Selbstmordattentäter mit ihnen zusammen abhob und dessen Plan umgesetzt wurde.
Das Theaterstück bedient sich einer schuld-ausschließenden Pflichtenkollision. Wir haben demnach einen Straftatsbestand durch Unterlassung und einen der durch eine Tat an sich ursächlich ist.
Ersteres ist im Stück durch die ausbleibende Räumung des Stadions ersichtlich. Zweiteres durch die alleinige Entscheidung des Rottenführers.
Der Pilot hat also nur die Wahl, wie er es am besten falsch macht
Die Sendung suggerierte, dass der Sachverhalt nicht mit juristischen Mitteln zu lösen sei, dass es irgendwie eine Lücke gäbe, die verhindere eine Entscheidung zu finden. Das war hier aber nicht so. Hier lag geradezu klischeehaft der Fall eines übergeordneten Notstandes vor. Dieser wird im Bereich der Schuld geprüft. Im Stück wurde die Rechtswidrigkeit und die Schuldhaftigkeit der Tat fröhlich vermischt.
Er entlarvt auch Peters verlinkten Paragraphen.
Du hast jedoch den §49 StGb übersehen, auf den dort verwiesen wurde.