Der Autor des Fernsehspiels hat nur einen Paragraphen vergessen:
(1) Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte.
(2) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. Die Strafe ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.
Wenn man also Moral ( die in beiden Sendungen hoch hergepeitscht wurde) und das geltende Recht gegenüber stellt, dann offenbare sich diametrale Unterschiede, die die eigentliche Basis der Diskussion bilden.
Und wenn man in den Polizeigesetzen schon das Recht auf Leben einschränken kann ( Stichwort: Finaler Rettungsschuss- und ja der ist auch zulässig bei Personen unter 14 Jahren), dann hätte das Verfassungsgericht lieber gleich diese ganzen Gesetze und Polizeiverordnungen mit kassieren sollen.
Fernsehgeschichtlicher Tiefpunkt, da kann man sich gleich Climbing for Dollars antun.....oderso etwas