Einen Anhaltspunkt, in welcher Größenordnung man sich bewegt, bekommst du, wenn du berechnest, wie viel die Tickets für eine volle 738 summa summarum auf so einer Strecke kosten.
Beiträge von Basti
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Ich bin wirklich nicht empfindlich, aber nach diesem Video schäme ich mich einfach für mich selbst. Und trotzdem bleibt der Mensch so egoistisch wie er ist. Was stimmt bloß nicht mit uns? -
Mit PANC kann er dann gleich noch Holding Point Deicing in 2.14 packen. Passt ja gut zusammen. Das wäre mal was.
Auf Großflughäfen ist ja sonst immer schon die Hold-over-time abgelaufen. ARAIG sag ich nur. -
Das glaube ich nicht.

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Gut 400PS kannst du rechnen. Viel interessanter sind aber die 10-12 Liter Hubraum

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Auf den IGS gibt's noch G9, deshalb sind die mittlerweile zurecht ziemlich beliebt. Ist für Eltern eine Überlegung wert.
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Danke. Auch wenn das Standlicht in die Nebelscheinwerfer integriert ist?
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Der Nutzen ist weniger Blendung, Peter. Aber die Frage war ja eigentlich, ob es in meiner Situation immer noch legal ist.
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Naja in richtig dicker Suppe, bringt dir das Abblendlicht abgesehen von einer weißen Leinwand wenig. Ich rede jetzt von stärkstem Nebel. 50m Sichtweite ist echt wenig. Da macht das meiner Meinung nach durchaus Sinn.
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Sonnencreme nicht vergessen.
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Danke für dein Bemühen, Peter. Leider hast du die Frage nicht verstanden.
Es geht darum: Standlicht und Nebelscheinwerfer ist bei Nebel definitiv besser als Abblendlicht und Nebelscheinwerfer. Jetzt siehts aber so aus, dass Standlicht und Nebelscheinwerfer bei meinem Auto beide "unten" sind. Ist das dann immer noch erlaubt? -
Hey ich hab mal eine Frage.
Da in diesen Novembertagen ja schon des öfteren Sichtweiten von teils unter 50m vorgekommen sind und ich auf der Autobahn schon Probleme hatte, ist mir heute eine Unklarheit aufgekommen. Und zwar ist es ja laut Gesetzgeber erlaubt zwecks Vermeidung von Eigenblendung auch nachts bei starker Sichtbehinderung statt mit Abblendlicht auch mit Standlicht und Nebelscheinwerfern zu fahren. Jetzt habe ich bei meinem Fahrzeug das Problem, dass Nebelscheinwerfer und Standlicht beide unten angebracht sind, ich also bei obiger Konfiguration "oben ohne" wäre/kein Licht hätte. Versteht ihr was gemeint ist? Ist das also dann immer noch erlaubt oder läuft man Gefahr von der Polizei angehalten zu werden. Oder ist es sogar eurer Meinung nach gefährlicher als mit Abblendlicht und Nebelscheinwerfer? -
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Kriegt ihr denn alle echt nicht die Email? Komisch.
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Ist zwar bestimmt nett gemeint, aber eigentlich sind diese Threads unnötig, da wir alle ja immer automatisch die Notificationemails von Navigraph kriegen sollten.
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OMG.
Die können froh sein, dass ich nicht dabei war. Ich kann echt nicht verstehen, warum die da kooperiert haben. Für nen Inder sind doch 130 Mücken eine Menge Holz... -
Morgen.
Jopp ist schon lässig, wenn man einfach mal zwei Stunden früher ankommt

Irgendwo im Forum hatten wir glaube ich auch mal einen Thread für GS-Rekorde ... -
Eure Sorgen möchte ich haben. Ich wäre ja schon froh, wenn ich endlich mal MW3 spielen könnte. Aber Zeit ist ja kostbar.
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und danach, um wieder nüchtern zu werden
Interessante Hypothese
So gleich geht's los zum HSV Spiel. AUSWÄRTSSIEG! wolln wir mal hoffen

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Der Effekt auf der Fläche ist klasse.