Wieso soll ein normales Foto von einer Person in einer "Zeitung" gegen die Menschenrechte verstoßen? Ich habe z.B. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SchülerVZ keine Absatz gefunden, der die externe Verwendung und Verbreitung von Informationen behandelt. Juristisch also möglicherweise dünnes Eis.
Zitat
5. Datennutzung und Datenschutz
5.1 Der sensible und verantwortungsvolle Umgang mit den personenbezogenen Daten aller Nutzer ist für schülerVZ ein Anliegen von äußerster Wichtigkeit.5.2 Sämtliche datenschutzrechtlichen Gesetze und Bestimmungen werden von schülerVZ genauestens befolgt. Zu diesen Bestimmungen zählen vor allem das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (§§ 85 ff. TKG) und die gesetzgeberischen Vorgaben auf EU-Ebene.
5.3 schülerVZ gibt die personenbezogenen Daten seiner Nutzer nicht an Dritte weiter, es sei denn, der Nutzer hat vorher seine ausdrückliche Einwilligung erklärt oder es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Datenweitergabe. Soweit der Nutzer eine Einwilligung erteilt, kann er sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch einfache Mitteilung (E-Mail, Fax, Brief) widerrufen.
5.4 Die unter dem Link http://www.schuelervz.net/l/terms/ zu findende Datenschutz-Erklärung informiert ausführlich darüber, zu welchem Zweck Daten erhoben werden, welche Mindestangaben von jedem Nutzer zu machen sind, welche Angaben zusätzlich freiwillig gemacht werden können und wie der Schutz und die Sicherheit aller personenbezogenen Daten bei schülerVZ gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet wird. Außerdem informiert die Datenschutz-Erklärung ausführlich über technische Fragen des Datenschutzes (cookies, logfiles, firewalls etc.). Weitere Informationen finden sich überdies in den Datenschutz-Informationen.
Da die Medien ungehindert an die Daten herangekommen sind, ist davon auszugehen, dass die verstorbenen Personen zuvor ihre Einwilligung erteilt haben. Dies geschieht ja bereits in der Praxis durch die allgemeine Freigabe des eigenen Profils. Man darf sich nicht beschweren. Wem es nicht passt, der sollte diese Angebote einfach nicht in Anspruch nehmen.