Übrigens ich nutze kein Crome als Browser. Da steckt mir zu viel Google dahinter.
Du bist mein Held!
Deutsches Strafgesetzbuch (Auszug)
§ 202 a Ausspähen von Daten
- Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
- Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden
Ach ja, hat er nicht auch die MD11 , die allesmoegliche geloescht hat entwickelt?
§ 303 a Datenveränderung
- Wer rechtswidrig Daten (§ 202 a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
- Der Versuch ist strafbar.




