Die niedrigste Beobachtung von "BKN" oder "OVC" spezifiziert die Wolkenuntergrenze.
Wenn wir 13005KT 6000 -RA SCT004 BKN007 haben, dann ist sct keineUuntergrenze.
NSC Nil Significant Cloud Keine Bewölkung unterhalb 5000 ft bzw. unter der Sektormindesthöhe / kein CB / kein TCU, falls nicht Bedingungen für CAVOK gegeben sind [SKC, Sky Clear wurde abgeschafft / Die Angabe NCD, no clouds detected, keine Wolke registriert bzw. keine Wolkenhöhen gemessen erfolgt nur bei automatischen Stationen]
FEW Few 1 bis 2 Achtel
SCT Scattered 3 bis 4 Achtel
BKN Broken 5 bis 7 Achtel
OVC Overcast 8 Achtel (Himmel bedeckt)
/// Sky obscured keine Messung moeglich
Wikipedia hilft weiter (Quelle - http://de.wikipedia.org/wiki/Instrumen…#ILS-Kategorien)
CAT I: Einfachste Kategorie mit einer Entscheidungshöhe von 200 ft (60 m) über Grund oder mehr und einer Landebahnsicht (engl. runway visual range, RVR) von mindestens 550 m oder einer Bodensicht von 800 m (die Bodensicht wird durch eine von der Behörde bevollmächtigte Person festgestellt)
CAT II: Mittlere Kategorie mit einer Entscheidungshöhe zwischen 100 ft und 200 ft über Grund (30–60 m) und einer RVR von mindestens 300 m.
Je nach technischer Ausstattung und Hindernisfreiheit des Flugplatzes ist CAT III noch einmal in CAT IIIa, CAT IIIb, und CAT IIIc unterteilt:
CAT IIIa: Entscheidungshöhe zwischen 0 ft und 100 ft über Grund und RVR mindestens 175 m
CAT IIIb: Entscheidungshöhe kleiner als 50 ft über Grund und RVR weniger als 175 m, jedoch mindestens 50 m
CAT IIIc: Keine Entscheidungshöhe (0 ft) und keine RVR (0 m). Noch nicht zugelassen, da auf den Rollbahnen eine Mindestsichtweite benötigt wird.
Für die Durchführung einer Landung nach CAT I muss die Cockpitbesatzung eine Instrumentenflugberechtigung (engl. instrument rating, I/R) besitzen und das Flugzeug für Instrumentenflüge ausgestattet und zugelassen sein. Die Landung als solche darf aber vom Piloten manuell, das heißt von Hand gesteuert, durchgeführt werden. Landungen nach CAT III müssen durch den Autopiloten des Flugzeugs gesteuert werden (engl. auto coupled landing). Hierzu muss das Flugzeug eine besondere Ausstattung und die Cockpitbesatzung sowie die Fluggesellschaft eine spezielle Berechtigung besitzen. Der Autopilot muss unter anderem per Radarhöhenmesser in der Lage sein, das Flugzeug bei der Landung selbsttätig abzufangen (engl. flare) und aufzusetzen, ab CAT IIIb muss er auch nach dem Aufsetzen beim Bremsen und Ausrollen per Bugradsteuerung dem Localizer folgen, um das Flugzeug auf der Landebahnmitte zu halten. Eine Ausnahme bilden einige Flugzeuge mit Head-Up-Display, so z. B. der Canadair Regional Jet (CRJ), welche auch für manuell gesteuerte CAT III-Anflüge zugelassen sind. Der Ausfall bestimmter Komponenten des Flugzeugs im Flug (zum Beispiel des Radarhöhenmessers) reduziert unmittelbar die Fähigkeit des Flugzeugs, Anflüge höherer Kategorien durchzuführen, was in grenzwertigen Wetterlagen das Ausweichen des Flugzeugs vom eigentlichen Zielflughafen zu einem Alternativziel erforderlich macht.