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Schwere Störung
BFU: Ryanair B737 unterschritt IFR-Mindesthöhe deutlich
BRAUNSCHWEIG - Eine Boeing 737-800 der Fluggesellschaft Ryanair ist bei einem missglückten Sichtanflug auf den Airport Memmingen dem Boden gefährlich nahe gekommen. In ihrem aktuellen Monatsbulletin stuft die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) den Vorfall vom23. September als "schwere Störung" ein. Die Boeing habe die Sicherheitsmindesthöhe von 1.000 Fuß AGL im Anflug auf Memmingen unterschritten, stellt die BFU in ihrem Bericht fest.
Erst nach Erreichen einer Resthöhe von 450 Fuß nahm die Crew mit einem Fehlanflugverfahren wieder Höhe auf. Das Bodenannährungswarnsystem löste im Cockpit laut BFU bereits "Caution Terrain" und "Terrain, Terrain, Pull Up" Alarme aus, bevor die Piloten etwa 4 NM vor der Piste 24 durchstarteten.
Im zweiten Anflug landete die Boeing sicher in Memmingen. An Bord des Flugs FR-3214 aus Manchester befanden sich 135 Passagiere und sechs Mitglieder der Besatzung.
In einer Email an den Onlinedienst "The Aviation Herald" widersprach Ryanair der Darstellung des Vorfalls seitens der BFU. Für den Anflug habe es keine vorgeschriebene Sicherheitsmindesthöhe von 1.000 Fuß gegeben. Ryanair forderte "The Aviation Herald" auf, einen Artikel zu dem Zwischenfall von der Seite zu entfernen und sich bei der
Fluggesellschaft zu entschuldigen.
Die BFU lässt den Einwand der Fluggesellschaft allerdings nicht gelten. Die Piloten müssten auch bei einem manuellen Anflug die allgemeinen Instrumentenflugregeln (IFR) einhalten, die eine Sicherheitsmindesthöhe von 1.000 Fuß vorschrieben, sagte ein mit dem Vorfall vertrauter Mitarbeiter der BFU am Mittwoch gegenüber aero.de.
Die BFU gehe allerdings nicht bei jeder Unterschreitung der IFR-Mindestflughöhe automatisch von einem sicherheitsrelevanten Ereignis aus, ergänzte der Mitarbeiter. Im vorliegenden Fall sei vor allem "die Zahl von 450 Fuß" der Grund für die Behörde gewesen, den Vorfall näher zu untersuchen und letztlich als schwere Störung einzustufen.
In der Klassifikation der BFU beschreibt der Begriff der schweren Störung einen Beinaheunfall. Die nur knapp vermiedene Bodenberührung mit einem nicht außer Kontrolle geratenen Luftfahrzeug wird von der BFU dabei sogar als exemplarische Fallgruppe der schweren Störung verwendet.
Ryanair musste sich erst im September Fragen zur Sicherheit ihres Flugbetriebs stellen lassen, nachdem drei Flüge in Spanien wegen zu Neige gehenden Treibstoffs bevorzugte Landungen anmelden mussten. Kurz zuvor wurde ein Vorfall aus dem Jahr 2011 bekannt, bei dem eine 737 des irischen LCC trotz eines Kontakts mit einem anderen Flugzeug am Boden gestartet war.