Sieg für den Düsseldorfer Flughafen in einem lang andauernden Streit, nun ja, ich habe da auch eine persönliche Meinung zu, denn ich habe auch Jahre lang in Ratingen-Lintorf, quasi im Short Final der 23L/R gewohnt....
ZitatAlles anzeigenBVerwG bestätigt Betriebsgenehmigung des Düsseldorfer Flughafens
DÜSSELDORF - Das Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster vom 27. August 2008, in dem die aktuelle Betriebsgenehmigung des Düsseldorfer Flughafens bestätigt wird, ist nun rechtskräftig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat alle laufenden Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision in dieser Sache zurückgewiesen.
Nach den gestern ergangenen Beschlüssen sind keine weiteren Klagen gegen die aktuelle Betriebsgenehmigung des Düsseldorfer Flughafens anhängig.
In ihrem Urteil vom August vergangenen Jahres hatten die Münsteraner Richter die Rechtmäßigkeit der Betriebsgenehmigung des Flughafens in vollem Umfang bestätigt. Die Stadt Krefeld und eine Gruppe von Privatpersonen hatten gegen das Landesverkehrs-ministerium geklagt, das dem Airport im November 2005 die sogenannte Anschlussgenehmigung erteilt hatte.
Da das OVG in seinem Urteil das Rechtsmittel der Revision nicht zuließ, legten die Stadt Krefeld und eine Gruppe von Privatpersonen Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht ein. Diese Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision haben die Leipziger Richter nun zurückgewiesen.
Nach dem Urteil des OVGs können am Düsseldorfer Flughafen gemäß der Betriebsgenehmigung 131.000 Starts und Landungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten eines Jahres durchgeführt werden. Nach Auffassung des Gerichts sind die in der Genehmigung enthaltenen Stundeneckwerte rechtlich nicht zu beanstanden.
Auch die in der Genehmigung enthaltene Öffnungsklausel wurde von den Richtern bestätigt. Das Gericht hält darüber hinaus die Ausweitung auf 33 Landungen in der ersten Nachtstunde (22:00 bis 23:00 Uhr) über das gesamte Jahr für rechtens.
© Flughafen Düsseldorf / 08.07.2009
Quelle: aero.de