[ATCNEWS] Trennflächenanhebung: Münchner Himmel wurde höher

  • 19.11.2009.- Seit heute haben sich die Zuständigkeiten der Kontrollzentralen Karlsruhe und München geändert.
    In der Nacht vom 18. auf den 19. November wurde die Luftraumgrenze in den OST EBGen zwischen den Kontrollzentralen München und Karlsruhe einheitlich auf Flugfläche 315 angehoben. Dieser Luftraum umfasst ein Gebiet von Nürnberg bis Leipzig und von Erfurt bis zur polnischen Grenze. In diesem Bereich lag bisher die Verantwortung ab Flugfläche 265 bzw. 285 bei der Kontrollzentrale Karlsruhe.
    Ziel der Maßnahme ist es, die Dienstleistungsqualität der kommenden Jahre weiter zu verbessern und Kapazitäten optimal mit der Nachfrage zu verknüpfen.