Beiträge von stemmeregger

    Moin,

    also, ich hab mich mal um die Settings im Thrustmaster bemüht und bin der Meinung, dass ich bei den Engine Selectoren alles richtig gemacht habe, schaut auf jeden Fall genauso aus, wie es in dem ersten Video gezeigt wird (im zweiten fehlt dieser Part ja).

    Aber: wenn ich ENG1 oder ENG2 auf dem Throllte switche, dann klappert irgendwas ziemlich nervös im Flieger und nichts passiert. Wenn ich das rückgängig mache und manuell den ENG1 nach oben bewege (also im FBW, nicht auf dem Thrustmaster), funktioniert alles, wie es sollte.

    Meine Einstellungen (wer findet den Fehler):

    image.png


    Habt ihr nen Tipp oder andere Einstellungen?

    Viele Grüße
    Thomas

    Kann mich meinem Vorredner 100% anschliessen... ab und an hab ich mal die SR22 oder diese Drohne geschnappt zum Airport-Sightseing, aber da ist ja noch immer genug Flugpark da. Wenn überhaupt kaufe ich mir auch die Standard... Und mit den "Hand-crafted-Airports" hab ich auch so meine Probleme, die schauen alle ziemlich ... ääähm... aus. Ich kenne jetzt keinen, den ich anfliege und dem ich im "Standard" gelassen habe... dafür sind die Payware-Addons echte Perlen!

    Ok, Artur, dann bist du mit auf der Liste ;) Wenn sich noch ein paar Leute mehr in unserer Selbsthilfegruppe anmelden (was mich nach dem gestrigen Tage nicht wundert ... *ggg* ) , kann der mir noch unbekannte nette Admin ja das Update machen ;-).

    WAS WAR DAS GESTERN SCHÖN! ;) So entspannt im MSFS2020 fliegen und zuschauen, wie alle auf ihre MSFS2024-Bildschirmschoner-Filme starren... Manchmal ist es halt doch gut, nicht zu den ersten zu gehören!

    Is natürlich wieder klar, ich kann meinen eigenen Beitrag nicht editieren. Falls ein Admin das hier liest, darf er die Liste gerne in meinem Eingangspost hängen.

    Aber erstmal fürs erste die wahren Heldeääää.... Teilnehmer bis zum jetzigen Zeitpunkt:

    - Mellies

    - Miguel

    - Koenig Carsten

    - f.skywalker

    - Jupp-GAF310

    - MatthiasKNU (*)

    - Boris

    - skyfox

    - Togismo

    - ThoJo

    - streichholz87

    - marks022

    - stemmeregger


    Die User markiert mit Stern stehen unter besonderer Beobachtung, weil sie zumindest der Vorbestellung nicht widerstehen konnten. X/

    Ich hab meine Vorbestellung wieder gecancelt, lag aber auch daran, dass ich halt im Moment nicht einsehe, was vorzubestellen, wenn ich's eh nicht brauche ;-). Sonst wäre wahrscheinlich die Versuchung doch zu gross!

    P.S. Wer nicht abwarten konnte, bitte kurz melden, den stellen wir dann gemeinsam an den Pranger und bewerfen ihn mit CAPT.SIM-Addons!

    P.P.S. noch 365 Tage...

    Moin,

    hab da mal ein Problem. Mein Sohn hatte angeblich seinen alten PC geschrottet, weil er ein Logitech Lenkrad via USB angesteckt hätte und dann zeitnah sich wohl der PC verabschiedet hat.

    Um den PC ist es mir nicht schade, den wollten wir eh mal verschrotten. Aber nun hat er natürlich Angst, dass das Gerät auch seinen neuen PC zerschiesst.

    Meine Frage: kann man irgendwie vorher prüfen, ob das Gerät noch in Ordnung ist ? Einen weiteren PC zum kaputt machen haben wir nicht mehr ;)

    Gibts da Messtechniken bzw Sicherheitsmechanismen?

    VG

    Thomas

    Hi,

    Nicht ganz ernst gemeint bei dem ganzen 2024er Hype, aber ich dachte mir, ich gründe eine Art Selbsthilfegruppe, die zwar irgendwie schon den MSFS2024 kaufen will, aber diesen Zeitpunkt so weit wie möglich rauszögern möchte.

    Also, wer sich outet, auf den MSFS2024 irgendwie scharf zu sein, aber dennoch (noch) nicht kauft, hier mal melden.

    Ab 19.11. wird es dann ernst. Derjenige in der Liste, der am längsten diesen sozialen Druck aushält, bekommt von mir ein Szenery-Addon nach Wahl (max 30 EUR) geschenkt ;) Natürlich für den MSFS2024.

    Spätestens in einem Jahr ist Abrechnung. Sollte mehr als einer übrig sein, entscheidet das Los.

    Die Eintragliste ist bis zum 30.11. geöffnet.

    Aber erstmal fürs erste die wahren Heldeääää.... Teilnehmer bis zum jetzigen Zeitpunkt:

    Die User markiert mit Stern stehen unter besonderer Beobachtung, weil sie zumindest der Vorbestellung nicht widerstehen konnten. X/

    Alles schön und gut, wird PMDG aber nicht wirklich interessieren wenn sie es merken und es sie stört. Dann sperren sie den Key und weg ist der Flieger. Das kannst du ja dann gerichtlich anfechten :D

    Ich glaube aber die werden nur hellhörig wenn der gleiche Key parallel von unterschiedlichen IP-Adressen genutzt wird. Es sitzt ja keiner bei PMDG den ganzen Tag vorm Rechner und überwacht, wer welchen Key nutzt; die haben halt Bedingungen bei denen es eine Meldung gibt.

    Wenn das mit dem Wechsel der E-Mail funktioniert, der neue Besitzer die Software bei sich aktiviert und du sie nicht mehr nutzt, wird wohl kein Hahn danach krähen.

    Ja, das glaube ich ja auch, daher der eher "theoretische" Ansatz der Fragestellung/Diskusion hier, der mich interessiert (und evtl. auch den ein oder anderen).

    So, der Kollege meint, ich soll einen Anwalt mit Spezialgebiet US fragen... ich selbst habe weiterrecherchiert und bin der Meinung, dass diese Klausel in der EU unwirksam wäre. Allerdings wäre es fraglich, ob ein Richter in Nevada das genauso sieht, und ich befürchte, bei einem Rechtsstreit wäre der Gerichtsstandort eben US.

    Zwischenstand: die Klausel ist in der EU unwirksam und damit wäre ein Weiterverkauf zulässig, aber im Falle eines Problems mit PMDG ("Kontensperrung", "Keysperrung", etc.) müsste man sich wohl auf einen Rechtsstreit in den US gefasst machen, sprich: PMDG sitzt am längeren Hebel.

    Ich hätte richtig Lust, das mal durchzuspielen.... *g*

    Moin,

    ich hab die EULA mal nem Kollegen geben, dabei ist mir folgendes noch aufgefallen, was das ganze etwas in ein anderes Licht bringt (der fragte mich nämlich, welches Recht zur Anwendung kommt):

    Zitat

    You agree that this EULA is governed by the laws of the Nevada and the laws of the United States of America. If you use the Software outside the United States of America in a place where more restrictive laws may apply to this EULA, then you agree to waive your more restrictive rights in favor of those outlined by this EULA.

    Kann sein, dass dies der ausschlaggebende Satz ist, wenn er nicht gerade für ein "Überraschungsmoment" sorgt, der dann wieder zugunsten des Käufers (in der EU) ausgelegt werden kann. Ich halte Euch auf dem Laufenden. Bin jetzt selbst gespannt...

    Am Ende mit dem Kauf der Software (und tendenziell in der juristischen Sekunder vor dem Kauf), allerdings ist doch diese Klausel lt. EuGH unzulässig?

    Über die Abhängigkeit des Kauf(zeitpunkt) hatte ich noch nichts gehört, Ich suche mal weiter in der Juris-DB, ob es noch solche ähnlichen Urteile "danach" gibt... die dürften aber nicht öffentlich sein, befürchte ich..

    Moin,

    hat jemand von Euch schon mal Erfahrungen mit einer Lizenzübertragung gemacht, d.h. ob man sein PMDG-Flugzeug verkaufen kann? Ich würde das germe vorher prüfen und hab hier mal recherchiert und meine Meinung ist da eindeutig.

    Es sieht relativ easy aus, wenn man einfach die Email-Adresse auf die des Käufers ändert (habe ich jetzt nicht gemacht, aber im PMDG-Shop scheint das grundsätzlich möglich zu sein). Der "Activation Key" bleibt ja auch gültig, eine "Deactivation-App" gibts ja nicht, also nehme ich einfach an, dass man den PMDG Flieger in einem neuen Environment aktivieren kann.

    Ich habe mir auch mal die EULA und die Terms of Use von PMDG angesehen, hier die wichtigsten Klauseln:

    (siehe End User License Agreements)

    Zitat

    GRANT OF LICENSE. This EULA grants you the right to use the Software only for its intended purpose. You may not sell, resell, license, rent, lease, lend, or otherwise transfer for value, the use of or installation of the Software. You may not redistribute the Software in any form. You may not authorize any other user to operate the software using your credentials.

    Damit versucht PMDG, diesem Vorhaben einen Riegel vorzuführen. Allerdings ist diese Klausel in der EU ungültig und würde unter Verweis des bestehenden noch nicht geänderten Urteils auch gerichtlich angefochten werden (Erschöpfungsgrundsatz). Das bedeutet, dass der Käufer die Software weiterverkaufen darf, unabhängig von den Bestimmungen in der EULA.

    Nun, es gibt zumindest ein EuGH Urteil, hab gerade mal bei beck-online (Juristendatenbank mit allen Urteilen) nachgesehen:

    Zitat

    Gebrauchte Lizenzen von Software, die im Internet erworben und heruntergeladen wurde, dürfen weiterverkauft werden. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 03.07.2012 entschieden. Denn das ausschließliche Verbreitungsrecht erschöpfe sich mit dem Erstverkauf der Programmkopie. Der Ersterwerber dürfe die Lizenz im Falle einer Mehrfachlizenz aber nicht aufspalten und teilweise weiterverkaufen (Az.: C-128/11).

    Ein neueres Urteil hierüber habe ich nicht gefunden. Weiter aus dem Kommentar:

    Zitat

    Der EuGH hat entschieden, dass ein Softwarehersteller den Weiterverkauf seiner «gebrauchten» Lizenzen auch dann nicht verhindern kann, wenn die Software beim Erstverkauf aus dem Internet heruntergeladen wurde.

    Wer Lust und Muse hat, kann hier selbst nachlesen: CURIA - Documents

    Zitat

    ACCOUNTS AND PASSWORDS. You are responsible to maintain the confidentiality of your password and shall be responsible for all uses via your registration and/or login, whether authorized or unauthorized by you. You agree to immediately notify PMDG of any unauthorized use or your registration, user account or password.

    Das spricht schon mal nicht gegen die Weise, denn dort steht nur die Vertraulichkeit des Passwortes. Die ist gegeben, wenn man nach dem Übertrag und Ändern des Benutzerkontos (basiert auf einer E-Mail-Adresse) ändert (sollte der Käufer eh tun).

    in den Terms and Use steht fast nix... ist hier zu finden: Terms of Service

    Zitat

    LICENSING POLICY: For Products that require a license key, you will be provided with a license key at purchase time that can be used to activate each of the software products you are licensing from PMDG Simulations. Your activation of the license key signals your acceptance of the terms specified in the End User License Agreement and these Terms of Service. For products that do not require a license key, your access to and/or use of the product signals your acceptance of these Terms of Service and the End User License Agreement.

    Das Einverständnis soll ja eine rechtlich unwirksame Klausel nicht "heilen". Da würde ich mal behaupten, dass auch dieser Part nicht gegen einen Softwareverkauf spricht.

    Mehr steht da auch nicht wirklich drin.


    Wie seht ihr das?

    Viele Grüße
    Thomas

    Und das da ist auch nicht mehr wirklich lustig - der Marktplatz kommt "ein paar Wochen" später:

    MSFS 2024: In-Sim Marktplatz kommt später | FSNews24

    Zitat

    Begründet wird die Verzögerung damit, dass den Entwicklern zusätzlich Zeit gegeben werden soll, ihre Add-ons gründlich anzupassen, bevor sie für die Nutzer freigegeben werden. Produkte, die im MSFS (2020) gekauft wurden, bleiben über die Bibliothek verfügbar und können direkt in die neue Version importiert werden. Auch Inhalte aus dem „Community“-Ordner, die also außerhalb des Marktplatzes gekauft wurden, sollen sich in den MSFS 2024 übertragen lassen, jedoch ohne Garantie auf direkte Kompatibilität. Die Verzögerung betrifft ausschließlich den neuen Marktplatz des Microsoft Flight Simulators 2024, der Marktplatz des MSFS (2020) bleibt unverändert zugänglich.