100 %ig sicher bin ich mir auch nicht, soviel sei gesagt. Bei uns gibt es dieses Zeichen nicht im Umkreis.
Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass man tatsächlich nur wie auf dem Bild dargestellt ist, parken darf.
Dazu die StVO:
"Im Zeichen ist bildlich dargestellt, wie die Fahrzeuge aufzustellen sind."
Anders Parken (also z.B. Front zur Straße) entspräche daher TBNR 142222.
Findige Anwälte würden das möglicherweise anders auslegen, in meinen Augen ist das aber ziemlich eindeutig in der StVO formuliert.
Eine wirklich rechtssichere, 100 %ige Antwort wird dir aber wohl nur ein Gericht geben können.
Aber nur so: Ihr habt zu viele Polizisten. Schickt mal ein paar zu uns runter.
Ich wär schon froh, wenn man einmal im Jahr bei uns im Ort jemanden von der Polizei sehen würde oder wenn jemand von der Polizei kommen würde, wenn man sie anruft...
