Probleme mit Mietwohnung

  • Hallo Leute!
    Wer kann mir in Sachen Mietrecht weiterhelfen?
    Folgender Sachverhalt: Ich wohne seit knapp 10 Jahren in einem Mehrfamilienhaus (8 Mietparteien, Teil eines Gebäudekomplexes, welches sich über mehrere Hausnummern hinzieht). Seit mindestens zwei Jahren gibt es regelmäßig Ärger mit der Warmwasserversorgung. Ständig passiert es, dass man ewig warten muss, bis endlich warmes Wasser rauskommt (wenn überhaupt Warmwasser kommt). Abgerechnet wird natürlich über die Warmwasserleitung, über die das kalte Wasser läuft. Wir haben schon mehrfach drum gebeten, diesen Mangel abzustellen. Ausser leeren und hochheiligen Versprechen ist bis heute nichts passiert. In meinen Augen ist das Verarsche hoch drei.
    Ich für meinen Teil bin mit meiner Geduld am Ende, zumal ich kein Verständnis habe, wenn in schöner Regelmäßigkeit die Miete erhöht wird.
    Welche Möglichkeiten bleiben mir, gegen diese Penner Hausmeister/Eigentümer vorzugehen?
    Grüsse
    Michi

  • Bin weder Anwalt noch sonstiger Fachmann:


    Gegen des Hausmeister kannst wahrscheinlich nicht viel unternehmen, kannst Dich nur bei Deinem Vermieter beschweren. Ich würde es noch einmal im "Guten" versuchen und ihm sagen dass dieser Zustand bis zum Tag x abgestellt sein sollte (angemessene Frist sind wohl ca. 14 Tage). Dann könntest Du ihm u.U. eine Mietkürzung androhen, da ja die Wohnung nicht dem zugesagten Zustand befindet.

  • Meine Vorgehensweise wäre: Vermieter Frist setzten, und wenn er nicht reagiert die Miete mindern... 5 - 10% sehe ich da durchaus möglich.


    Mal drei "einschlägige" Urteile:


    Kein Warmwasser: Bis das Wasser eine Temperatur von 40 Grad Celsius erreicht, muss 5 Minuten lang kaltes Wasser vorlaufen. Es ist daher zulässig, dass der Mieter eine Mietminderung von 10% vornimmt (AG Berlin-Schöneberg, Az. 102 C 55/94).
    Wasserverbrauch: Es müssen erst 70 Liter aus der Leitung fließen, bis das Wasser 37 Grad Celsius warm ist. Der hohe Wasserverbrauch ist für den Mieter unzumutbar. Er darf eine Mietminderung von 5% durchführen (LG Berlin, Az. 64 S 108/01, aus GE 2001, S. 1606).
    Zu viel kaltes Wasser: Ein Wasservorlauf von 10 Liter Kaltwasser ist erforderlich, bis das Warmwasser eine Temperatur von 40 Grad Celsius erreicht. Der Mieter kann die Miete um 10% kürzen (AG Berlin-Köpenick, Az. 12 C 214/00, aus MM 3/2001, S. 46).


    Bzgl. der Mieterhöhung - was heißt hier regelmäßig? Wie liegt der Mietspiegel bei dir?


    Wenn du RS Versichert bist, würde ich mich mal ganz unverbindlich bei einem Anwalt für Mietrecht erkundigen...


    "So...all of time and space, everything that ever happened or ever will...
    Where do you want to start?"