Zitatebühren werden für urheberrechtlich geschützte Werke fällig, deren Rechte eine Verwertungsgesellschaft besitzt. Noten und Texte älterer Lieder, deren Urheberrecht bereits erloschen ist, dürfen aber nach wie vor beliebig oft vervielfältigt werden. Am Gedenktag des Heiligen Martin an diesem Donnerstag (11. November) organisieren zahlreiche Kindergärten traditionell Laternenumzüge.
Die VG (Verwertungsgesellschaft) Musikedition habe 2009 zusammen mit der Gema den Kindergärten in Deutschland einen Lizenzvertrag angeboten, sagte der Geschäftsführer der VG, Christian Krauß. Damit hätten Kindergärten rechtliche Klarheit, wenn es darum geht, aus Liederbüchern zu kopieren. "Denn es gibt in Deutschland ein absolutes Kopierverbot für Noten", betonte Krauß. "In der Vergangenheit gab es für Kindergärten keine Möglichkeit, legal Kopien von einzelnen Liedern anzufertigen." Die Kindergärten hätten sich laut geltendem Recht die Liederbücher in der benötigten Stückzahl kaufen müssen.
Die Lizenzvereinbarung sieht vor, dass bei der Erstellung von bis zu 500 Kopien 56 Euro pro Jahr fällig werden, kirchliche oder kommunale Kindergärten müssen 44,80 Euro zahlen. Der Beitrag sei eine "kleine Kompensation für nicht verkaufte Liederbücher", sagte Krauß. Schließlich seien Publikationen für Kinderlieder meist sehr aufwendig. "Wenn man das den Verantwortlichen genauer erklärt, stoßen wir auf großes Verständnis."
Erster April ist doch schon vorbei, oder?? ![]()