Gema-Gebühr beim Laternenumzug fällig

  • Zitat

    ebühren werden für urheberrechtlich geschützte Werke fällig, deren Rechte eine Verwertungsgesellschaft besitzt. Noten und Texte älterer Lieder, deren Urheberrecht bereits erloschen ist, dürfen aber nach wie vor beliebig oft vervielfältigt werden. Am Gedenktag des Heiligen Martin an diesem Donnerstag (11. November) organisieren zahlreiche Kindergärten traditionell Laternenumzüge.

    Die VG (Verwertungsgesellschaft) Musikedition habe 2009 zusammen mit der Gema den Kindergärten in Deutschland einen Lizenzvertrag angeboten, sagte der Geschäftsführer der VG, Christian Krauß. Damit hätten Kindergärten rechtliche Klarheit, wenn es darum geht, aus Liederbüchern zu kopieren. "Denn es gibt in Deutschland ein absolutes Kopierverbot für Noten", betonte Krauß. "In der Vergangenheit gab es für Kindergärten keine Möglichkeit, legal Kopien von einzelnen Liedern anzufertigen." Die Kindergärten hätten sich laut geltendem Recht die Liederbücher in der benötigten Stückzahl kaufen müssen.

    Die Lizenzvereinbarung sieht vor, dass bei der Erstellung von bis zu 500 Kopien 56 Euro pro Jahr fällig werden, kirchliche oder kommunale Kindergärten müssen 44,80 Euro zahlen. Der Beitrag sei eine "kleine Kompensation für nicht verkaufte Liederbücher", sagte Krauß. Schließlich seien Publikationen für Kinderlieder meist sehr aufwendig. "Wenn man das den Verantwortlichen genauer erklärt, stoßen wir auf großes Verständnis."

    Quelle!

    Erster April ist doch schon vorbei, oder?? :huh:

    "When my time on Earth is gone, and my activities here are past, I want they bury me upside down, and my critics can kiss my ass."Bob Knight


    „Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand.“Arthur Schopenhauer

  • Hatte ich heute morgen auch schon gelesen. Meiner Meinung nach, in höchstem Maße lächerlich. Wahrscheinlich geht zu Weihnachten in der Kirche noch ein zweiter Klingelbeutel herum mit der Aufschrift: GEMA.

    Gruß,
    Dirk

  • Das ist einfach nur dreist was da abgeht. Bald muss man sicherlich auch GEMA-Gebühren zahlen, wenn man nur zuhause unter der Dusche singt.
    So ne Abzocke die schon bei den Kleinsten in unserer Gesellschaft (bzw. deren Eltern) beginnt darf einfach nicht sein.

    Hier ist dann auch nochmal ein Link zu einem ähnlichen Artikel in der WAZ heute.
    Ein Genuss sind natürlich wieder die richtig geilen Kommentare auf derwesten.de zum Artikel ^^

    Gruss Flo
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  • Zitat

    Die in München ansässige Gema hat unlängst betont: "Traditionelles Liedgut wie St.-Martins- oder auch Weihnachtslieder sind in der Regel urheberrechtlich nicht mehr geschützt."

    "So...all of time and space, everything that ever happened or ever will...
    Where do you want to start?"

  • Völlig richtig, aber nur in seiner ursprünglichen Form, wie aus dem oben erwöhnten Link zu entnehmen ist. Druckt man also einen z.B. 69 Jahre alte Version, müsste theoretisch eine Lizenz erworben werden. Hier steckt ja der Wahnsinn. Wenn ich also daran verdienen möchte, ändere ich eine Kleinigkeit am Original und schon läuft der Rubel. Aber "schön" dass die Gema alle Kindergärten im Vorfeld schon einmal darauf hingewiesen hat. Das nimmt ja fast GEZ-Züge an.

    Gruß,
    Dirk

  • Ich interpretiere den Artikel so, das es allein ums kopieren geht... Nicht um irgendwelche Lieder...

    "So...all of time and space, everything that ever happened or ever will...
    Where do you want to start?"

  • Für die Lieder bei Laternenumzügen muss nur dann GEMA bezahlt werden wenn Sie jünger als 70 Jahre sind!!!!! Kam heute im TV. Alle Lieder die älter als 70 Jahre sind sind von der GEMA befreit da hier keine Urheberrechte mehr vorliegen.

    Nach einer gefühlten Ewigkeit mal wieder da. Mooiiiin :) :winke::winke:

  • Bei uns stand neulich in der Zeitung, dass die Gema jetzt auch von Kindergärten Gebühren einziehen will. Da verschlägt es einem die Sprache. :pillepalle: :pillepalle: :pillepalle: